Der Versicherungsschutz

Kassenpatient

Die Leistungen sind vorgeschrieben und können nicht an die individuellen Bedürfnisse des Menschen angepasst werden. Die Versorgung enthält zahlreiche Lücken. Der Anteil der Eigenbeteiligung nimmt stetig zu. Nur bestimmte Eigenbeteiligungen sind durch Überforderungs- bzw. Härtefallklauseln begrenzt.

Das Sachleistungsprinzip

In der Krankenversicherung sind die Ärzte und die Gesetzliche Krankenkasse Vertragspartner. Die Sachleistungen sind für alle Patienten gleich vorgeschrieben. Benötigt der Patient darüber hinaus Hilfe, fallen oft hohe Zuzahlungen an. Die Patienten haben wenig Entscheidungsfreiheit.

Keine Leistungsgarantien

Der Leistungskatalog wurde in der Vergangenheit immer weiter gekürzt. Die Beiträge sind trotzdem durchschnittlich 5,71% pro Jahr gestiegen.

Die Zukunft ist besorgniserregend, denn immer weniger Jüngere müssen immer mehr Ältere versorgen. Weitere Beitragserhöhungen bei gleichzeitiger Kürzung der Leistungen sind damit systemisch vorprogrammiert. Weil die Leistungsausgaben nicht komplett über die Beiträge finanziert werden, muss der deutsche Steuerzahler zusätzlich jährlich mehrere Milliarden Euro zuzahlen.

Die gesetzlichen Leistungen sollen nur ausreichend, zweckmäßig und vor allem wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.

Gesetzlich: Alles was nötig ist.

Privatpatient

Die Versicherungsleistungen sind vertraglich vereinbart und können individuell an die Situation des Menschen angepasst werden. Im Hochleistungsschutz sind sämtliche, in der Praxis oft sehr kostspielige, Zusatzleistungen enthalten. Das Spektrum der Absicherung reicht von Premium- bis zum Basisversicherungsschutz. Monatliche Beiträge können durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.

Das Kostenerstattungsprinzip

In der Privaten Krankenversicherung schließt der Patient einen direkten Vertrag mit dem Arzt ab und hat somit ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Ärzte, des Krankenhauses und der Medikamente. Er entscheidet, wer ihn wann, wie und wo behandelt.

Vertragsgarantien

Die Leistungen sind in der privaten Versicherung fester Bestandteil des Vertrages und dauerhaft garantiert. Es werden keine Leistungseinschränkungen vorgenommen. Aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen müssen auch die Beiträge der PKV entsprechend angepasst werden.

Die PKV finanziert sich nach dem „Anwartschaftsdeckungsverfahren“, bei dem jeder für sich selbst vorsorgen kann. Das ist ein gerechteres System im Sinne des Versicherten. Ende 2014 konnten so in der Kranken- und Pflegeversicherung 206 Milliarden Euro für das Alter zurückgestellt werden.

Privat: Alles was möglich ist.

[Schockierend] Beitragsentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur Privaten

Diese Statistik wird von Regierung und Medien versucht unter Verschluss zu halten. Würde es die Bevölkererung wissen, gäbe es womöglich Volksaufstände. Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenkassen sind seit 1970 um 1.257,45% gestiegen! Das sind durchschnittlich 5,71% pro Jahr. Hinzukommen drastische Leistungskürzungen und höhere Zuzahlungen. Der Insider-Report deckt die ganze Wahrheit auf.

Kassen- oder Privatpatient ? Eine Reportage von NDR

Wer ist besser dran?

45 Min begleitet die beiden Patienten auf ihrem Weg vom niedergelassenen Orthopäden in die Klinik, von der Operation bis hin zur Reha. Gesetzlich Versicherte fühlen sich beim Arzt oft gegenüber Privatversicherten benachteiligt. Längere Wartezeiten, weniger Zeit für die Behandlung und schlechtere medizinische Versorgung – das sind die Kritikpunkte, die Kassen- und Privatpatienten immer mehr entzweien.

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Statistik

Grafik_ 8 Jahre!
heart-rate(1)

Ein privat versicherter Patient lebt im Durchschnitt 8 Jahre länger.